{"id":14867,"date":"2023-06-22T10:02:16","date_gmt":"2023-06-22T08:02:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.weinlandhof.at\/?page_id=14867"},"modified":"2024-09-05T19:49:38","modified_gmt":"2024-09-05T17:49:38","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.weinlandhof.at\/en\/agbs\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"14867\" class=\"elementor elementor-14867\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-4ee5979e elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"4ee5979e\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;hoteller_ext_is_background_parallax&quot;:&quot;false&quot;,&quot;hoteller_ext_is_background_backdrop&quot;:&quot;false&quot;,&quot;hoteller_ext_is_background_on_scroll&quot;:&quot;false&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-195b1c52\" data-id=\"195b1c52\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\" data-settings=\"{&quot;hoteller_ext_link_sidemenu&quot;:&quot;false&quot;,&quot;hoteller_ext_link_fullmenu&quot;:&quot;false&quot;,&quot;hoteller_ext_link_closed_fullmenu&quot;:&quot;false&quot;,&quot;hoteller_ext_is_scrollme&quot;:&quot;false&quot;,&quot;hoteller_ext_is_smoove&quot;:&quot;false&quot;,&quot;hoteller_ext_is_parallax_mouse&quot;:&quot;false&quot;,&quot;hoteller_ext_is_infinite&quot;:&quot;false&quot;,&quot;hoteller_ext_is_fadeout_animation&quot;:&quot;false&quot;,&quot;hoteller_ext_mobile_static&quot;:&quot;false&quot;}\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-30e689b5 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"30e689b5\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;hoteller_ext_link_sidemenu&quot;:&quot;false&quot;,&quot;hoteller_ext_link_fullmenu&quot;:&quot;false&quot;,&quot;hoteller_ext_link_closed_fullmenu&quot;:&quot;false&quot;,&quot;hoteller_ext_is_scrollme&quot;:&quot;false&quot;,&quot;hoteller_ext_is_smoove&quot;:&quot;false&quot;,&quot;hoteller_ext_is_parallax_mouse&quot;:&quot;false&quot;,&quot;hoteller_ext_is_infinite&quot;:&quot;false&quot;,&quot;hoteller_ext_is_fadeout_animation&quot;:&quot;false&quot;,&quot;hoteller_ext_mobile_static&quot;:&quot;false&quot;}\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\n<h1 id=\"fancy-title-5\" class=\"wp-block-heading\">AGBs<\/h1>\n\n<p><strong>\u00a7 1 Geltungsbereich<br \/><\/strong><strong><br \/>1.1<\/strong>\u00a0Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Hotellerie (im Folgenden \u201eAGBH 2006\u201c) ersetzen die bisherigen \u00d6HVB in der Fassung vom 23. September 1981.<br \/><strong><br \/>1.2<\/strong>\u00a0Die AGBH 2006 schlie\u00dfen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGBH 2006 sind gegen\u00fcber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidi\u00e4r.<\/p>\n\n<p><strong>\u00a7 2<\/strong>\u00a0<strong>Begriffsdefinitionen<\/strong><br \/><strong><br \/>2.1<\/strong>\u00a0\u201eBeherberger\u201c: Ist eine nat\u00fcrliche oder juristische Person, die G\u00e4ste gegen Entgelt beherbergt.<br \/><em><br \/><\/em><strong>2.2<\/strong><em>\u00a0\u201eGast\u201c<\/em>: Ist eine nat\u00fcrliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc).<br \/><em><br \/><\/em><strong>2.3\u00a0<\/strong><em>\u201eVertragspartner\u201c<\/em>: Ist eine nat\u00fcrliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder f\u00fcr einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschlie\u00dft.<\/p>\n\n<p><strong>2.4<\/strong>\u00a0<em>\u201eKonsument\u201c<\/em>\u00a0and\u00a0<em>\u201eUnternehmer\u201c<\/em>: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen.<\/p>\n\n<p><strong>2.5<\/strong><em>\u00a0\u201eBeherbergungsvertrag\u201c<\/em>: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge n\u00e4her geregelt wird.<\/p>\n\n<p><strong>\u00a7 3 Vertragsabschluss \u2013 Anzahlung<\/strong><\/p>\n\n<p><strong>3.1<\/strong>\u00a0Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erkl\u00e4rungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, f\u00fcr die sie bestimmt sind, diese unter gew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nden abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Gesch\u00e4ftszeiten des Beherbergers erfolgt.<\/p>\n\n<p><strong>3.2<\/strong>\u00a0Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschlie\u00dfen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder m\u00fcndlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erkl\u00e4rt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder m\u00fcndlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung \u00fcber die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.<\/p>\n\n<p><strong>3.3<\/strong>\u00a0Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung sp\u00e4testens 7 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten f\u00fcr die Geldtransaktion (zB \u00dcberweisungsspesen) tr\u00e4gt der Vertragspartner. F\u00fcr Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.<\/p>\n\n<p><strong>3.4<\/strong>\u00a0Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.<\/p>\n\n<p><strong>\u00a7 4 Beginn und Ende der Beherbergung<\/strong><\/p>\n\n<p><strong>4.1<\/strong>\u00a0Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten R\u00e4ume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages (\u201eAnkunftstag\u201c) zu beziehen.<\/p>\n\n<p><strong>4.2<\/strong>\u00a0Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Fr\u00fch in Anspruch genommen, so z\u00e4hlt die vorhergegangene Nacht als erste \u00dcbernachtung.<\/p>\n\n<p><strong>4.3<\/strong>\u00a0Die gemieteten R\u00e4ume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 12.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten R\u00e4ume nicht fristgerecht freigemacht sind.<\/p>\n\n<p><strong>\u00a7 5 R\u00fccktritt vom Beherbergungsvertrag \u2013 Stornogeb\u00fchr<\/strong><\/p>\n\n<p><em>R\u00fccktritt durch den Beherberger<\/em><\/p>\n\n<p><strong>5.1<\/strong>\u00a0Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n\n<p><strong>5.2<\/strong>\u00a0Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein sp\u00e4terer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.<\/p>\n\n<p><strong>5.3<\/strong>\u00a0Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen\u00a0die R\u00e4umlichkeiten bis sp\u00e4testens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen sp\u00e4teren Ankunftstag bekannt.<\/p>\n\n<p><strong>5.4<\/strong>\u00a0Bis sp\u00e4testens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gr\u00fcnden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erkl\u00e4rung aufgel\u00f6st werden.<\/p>\n\n<p><em>R\u00fccktritt durch den Vertragspartner \u2013 Stornogeb\u00fchr<\/em><\/p>\n\n<p><strong>5.5<\/strong>\u00a0Bis sp\u00e4testens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogeb\u00fchr durch einseitige Erkl\u00e4rung durch den Vertragspartner aufgel\u00f6st werden.<\/p>\n\n<p><strong>5.6<\/strong>\u00a0Au\u00dferhalb des im \u00a7 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein R\u00fccktritt durch einseitige Erkl\u00e4rung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogeb\u00fchren m\u00f6glich:<\/p>\n\n<p>\u2013 bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;<\/p>\n\n<p>\u2013 bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;<\/p>\n\n<p>\u2013 in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.<\/p>\n\n<p>Bis 3 Monate:\u00a0keine Stornogeb\u00fchren \u00a0 \/ \u00a03 Monate bis 1 Monat:\u00a040%\u00a0\u00a0\u00a0\/ \u00a01 Monat bis 1 Woche:\u00a070%\u00a0\u00a0\u00a0\/ \u00a0In der letzten Woche:\u00a090%<\/p>\n\n<p><em>Behinderungen der Anreise<\/em><\/p>\n\n<p><strong>5.7<\/strong>\u00a0Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) s\u00e4mtliche Anreisem\u00f6glichkeiten unm\u00f6glich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt f\u00fcr die Tage der Anreise zu bezahlen.<\/p>\n\n<p><strong>5.8<\/strong>\u00a0Die Entgeltzahlungspflicht f\u00fcr den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisem\u00f6glichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder m\u00f6glich wird.<\/p>\n\n<p><strong>\u00a7 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft<\/strong><\/p>\n\n<p><strong>6.1<\/strong>\u00a0Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw den G\u00e4sten eine ad\u00e4quate Ersatzunterkunft (gleicher Qualit\u00e4t) zur Verf\u00fcgung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringf\u00fcgig und sachlich gerechtfertigt ist.<\/p>\n\n<p><strong>6.2<\/strong>\u00a0Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die R\u00e4ume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte G\u00e4ste ihren Aufenthalt verl\u00e4ngern, eine \u00dcberbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Ma\u00dfnahmen diesen Schritt bedingen.<\/p>\n\n<p><strong>6.3<\/strong>\u00a0Allf\u00e4llige Mehraufwendungen f\u00fcr das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.<\/p>\n\n<p><strong>\u00a7 7 Rechte des Vertragspartners<\/strong><\/p>\n\n<p><strong>7.1<\/strong>\u00a0Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den \u00fcblichen Gebrauch der gemieteten R\u00e4ume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die \u00fcblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den G\u00e4sten zur Ben\u00fctzung zug\u00e4nglich sind, und auf die \u00fcbliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gem\u00e4\u00df allf\u00e4lligen Hotel- und\/oder G\u00e4sterichtlinien (Hausordnung) auszu\u00fcben.<\/p>\n\n<p><strong>\u00a7 8 Pflichten des Vertragspartners<\/strong><\/p>\n\n<p><strong>8.1<\/strong>\u00a0Der Vertragspartner ist verpflichtet, sp\u00e4testens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuz\u00fcglich etwaiger Mehrbetr\u00e4ge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und\/oder die ihn begleitenden G\u00e4sten entstanden sind zuz\u00fcglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.<\/p>\n\n<p><strong>8.2<\/strong>\u00a0Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdw\u00e4hrungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdw\u00e4hrungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdw\u00e4hrungen oder\u00a0bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so tr\u00e4gt der Vertragspartner alle damit zusammenh\u00e4ngenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, Telegramme, usw.<\/p>\n\n<p><strong>8.3<\/strong>\u00a0Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegen\u00fcber f\u00fcr jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.<\/p>\n\n<p><strong>\u00a7 9 Rechte des Beherbergers<\/strong><\/p>\n\n<p><strong>9.1<\/strong>\u00a0Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im R\u00fcckstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zur\u00fcckbehaltungsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem \u00a7 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zur\u00fcckbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere f\u00fcr Verpflegung, sonstiger Auslagen, die f\u00fcr den Vertragspartner gemacht wurden und f\u00fcr allf\u00e4llige Ersatzanspr\u00fcche jeglicher Art zu.<\/p>\n\n<p><strong>9.2<\/strong>\u00a0Wird das Service im Zimmer des Vertragspartners oder zu au\u00dfergew\u00f6hnlichen Tageszeiten (nach 20 Uhr und vor 6 Uhr) verlangt, so ist der Beherberger berechtigt, daf\u00fcr ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch auf der Zimmerpreistafel auszuzeichnen. Der Beherberger kann diese Leistungen aus betrieblichen Gr\u00fcnden auch ablehnen.<\/p>\n\n<p><strong>9.3<\/strong>\u00a0Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenabrechung seiner Leistung zu.<\/p>\n\n<p><strong>\u00a7 10 Pflichten des Beherbergers<\/strong><\/p>\n\n<p><strong>10.1<\/strong>\u00a0Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.<\/p>\n\n<p><strong>10.2<\/strong>\u00a0Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft:<\/p>\n\n<p><strong>a)<\/strong>\u00a0Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt werden k\u00f6nnen, wie die Bereitstellung von Salons, Sauna, Hallenbad, Schwimmbad, Solarium, Garagierung usw;<\/p>\n\n<p><strong>b)<\/strong>\u00a0f\u00fcr die Bereitstellung von Zusatz- bzw Kinderbetten wird ein erm\u00e4\u00dfigter Preis berechnet.<\/p>\n\n<p><strong>\u00a7 11 Haftung des Beherbergers f\u00fcr Sch\u00e4den an eingebrachten Sachen<\/strong><\/p>\n\n<p><strong>11.1<\/strong>\u00a0Der Beherberger haftet gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 970 ff ABGB f\u00fcr die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten \u00fcbergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger f\u00fcr sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehende Personen. Der Beherberger haftet gem\u00e4\u00df \u00a7 970 Abs 1 ABGB h\u00f6chstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 \u00fcber die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverz\u00fcglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Die H\u00f6he einer allf\u00e4lligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n\n<p><strong>11.2<\/strong>\u00a0Die Haftung des Beherbergers ist f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch f\u00fcr grobe Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall tr\u00e4gt der Vertragspartner die Beweislast f\u00fcr das Vorliegen des Verschuldens. Folgesch\u00e4den oder indirekte Sch\u00e4den sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.<\/p>\n\n<p><strong>11.3<\/strong>\u00a0F\u00fcr Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Betrag\u00a0von derzeit \u20ac 550,-. Der Beherberger haftet f\u00fcr einen dar\u00fcber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung \u00fcbernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Haftungsbeschr\u00e4nkung gem\u00e4\u00df 12.1 und 12.2 gilt sinngem\u00e4\u00df.<\/p>\n\n<p><strong>11.4<\/strong>\u00a0Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenst\u00e4nde handelt, als G\u00e4ste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gew\u00f6hnlich in Verwahrung geben.<\/p>\n\n<p><strong>11.5<\/strong>\u00a0In jedem Fall der \u00fcbernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner und\/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverz\u00fcglich dem Beherberger anzeigt. \u00dcberdies sind diese Anspr\u00fcche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder m\u00f6glicher Kenntnis durch den Vertragspartner bzw Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.<\/p>\n\n<p><strong>\u00a7 12 Haftungsbeschr\u00e4nkungen<\/strong><\/p>\n\n<p><strong>12.1<\/strong>\u00a0Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit, mit Ausnahme von Personensch\u00e4den, ausgeschlossen.<\/p>\n\n<p><strong>12.2<\/strong>\u00a0Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers f\u00fcr leichte und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall tr\u00e4gt der Vertragspartner die Beweislast f\u00fcr das Vorliegen des Verschuldens. Folgesch\u00e4den, immaterielle Sch\u00e4den oder indirekte Sch\u00e4den sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der H\u00f6he des Vertrauensinteresses.<\/p>\n\n<p><strong>\u00a7 13 Tierhaltung<\/strong><\/p>\n\n<p><strong>13.1<\/strong>\u00a0Tiere d\u00fcrfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Verg\u00fctung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.<\/p>\n\n<p><strong>13.2<\/strong>\u00a0Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier w\u00e4hrend seines Aufenthaltes ordnungsgem\u00e4\u00df zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen.<\/p>\n\n<p><strong>13.3<\/strong>\u00a0Der Vertragspartner bzw Gast, der ein Tier mitnimmt, hat \u00fcber eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch m\u00f6gliche durch Tiere verursachte Sch\u00e4den deckt, zu verf\u00fcgen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist \u00fcber Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.<\/p>\n\n<p><strong>13.4<\/strong>\u00a0Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Beherberger gegen\u00fcber zur ungeteilten Hand f\u00fcr den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegen\u00fcber Dritten zu erbringen hat.<\/p>\n\n<p><strong>13.5<\/strong>\u00a0In den Salons, Gesellschafts-, Restaurantr\u00e4umen und Wellnessbereichen d\u00fcrfen sich Tiere nicht aufhalten.<\/p>\n\n<p><strong>\u00a7 14 Verl\u00e4ngerung der Beherbergung<\/strong><\/p>\n\n<p><strong>14.1<\/strong>\u00a0Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verl\u00e4ngert wird. K\u00fcndigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verl\u00e4ngerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verl\u00e4ngerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.<\/p>\n\n<p><strong>14.2<\/strong>\u00a0Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) s\u00e4mtliche Abreisem\u00f6glichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag f\u00fcr die Dauer der Unm\u00f6glichkeit der Abreise automatisch verl\u00e4ngert. Eine Reduktion des Entgelts f\u00fcr diese Zeit ist allenfalls nur dann m\u00f6glich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der au\u00dfergew\u00f6hnlichen Witterungsverh\u00e4ltnisse nicht zur G\u00e4nze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gew\u00f6hnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.<\/p>\n\n<p><strong>\u00a7 15 Beendigung des Beherbergungsvertrages \u2013 Vorzeitige Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n\n<p><strong>15.1<\/strong>\u00a0Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.<\/p>\n\n<p><strong>15.2<\/strong>\u00a0Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten R\u00e4ume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten R\u00e4umlichkeiten vollst\u00e4ndig ausgelastet ist und die R\u00e4umlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere G\u00e4ste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis tr\u00e4gt der Vertragspartner.<\/p>\n\n<p><strong>15.3<\/strong>\u00a0Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.<\/p>\n\n<p><strong>15.4<\/strong>\u00a0Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so k\u00f6nnen die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, aufl\u00f6sen.<\/p>\n\n<p><strong>15.5<\/strong>\u00a0Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzul\u00f6sen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. der Gast<\/p>\n\n<p><strong>a)<\/strong>\u00a0von den R\u00e4umlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein r\u00fccksichtsloses, anst\u00f6\u00dfiges oder sonst grob ungeh\u00f6riges Verhalten den \u00fcbrigen G\u00e4sten, dem Eigent\u00fcmer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegen\u00fcber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegen\u00fcber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die k\u00f6rperliche Sicherheit schuldig macht;<\/p>\n\n<p><strong>b)<\/strong>\u00a0von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die \u00fcber die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pfleged\u00fcrftig wird;<\/p>\n\n<p><strong>c)<\/strong>\u00a0die vorgelegten Rechnungen bei F\u00e4lligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.<\/p>\n\n<p><strong>15.6<\/strong>\u00a0Wenn die Vertragserf\u00fcllung durch ein als h\u00f6here Gewalt zu wertendes Ereignis (zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, beh\u00f6rdliche Verf\u00fcgungen etc) unm\u00f6glich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist aufl\u00f6sen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgel\u00f6st gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Anspr\u00fcche auf Schadenersatz etc des Vertragspartners sind ausgeschlossen.<\/p>\n\n<p><strong>\u00a7 16 Erkrankung oder Tod des Gastes<\/strong><\/p>\n\n<p><strong>16.1<\/strong>\u00a0Erkrankt ein Gast w\u00e4hrend seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird der Beherberger \u00fcber Wunsch des Gastes f\u00fcr \u00e4rztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Beherberger die \u00e4rztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hiezu selbst nicht in der Lage ist.<\/p>\n\n<p><strong>16.2<\/strong>\u00a0Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angeh\u00f6rigen des Gastes nicht kontaktiert werden k\u00f6nnen, wird der Beherberger auf Kosten des Gasten f\u00fcr \u00e4rztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgema\u00dfnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angeh\u00f6rigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.<\/p>\n\n<p><strong>16.3<\/strong>\u00a0Der Beherberger hat gegen\u00fcber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere f\u00fcr folgende Kosten Ersatzanspr\u00fcche:<\/p>\n\n<p><strong>a)<\/strong>\u00a0offene Arztkosten, Kosten f\u00fcr Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe<\/p>\n\n<p><strong>b)<\/strong>\u00a0notwendig gewordene Raumdesinfektion,<\/p>\n\n<p><strong>c)<\/strong>\u00a0unbrauchbar gewordene W\u00e4sche, Bettw\u00e4sche und Betteinrichtung, anderenfalls f\u00fcr die Desinfektion oder gr\u00fcndliche Reinigung all dieser Gegenst\u00e4nde,<\/p>\n\n<p><strong>d)<\/strong>\u00a0Wiederherstellung von W\u00e4nden, Einrichtungsgegenst\u00e4nden, Teppichen usw, soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder besch\u00e4digt wurden,<\/p>\n\n<p><strong>e)<\/strong>\u00a0Zimmermiete, soweit die R\u00e4umlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Tage der Unverwendbarkeit der R\u00e4ume wegen Desinfektion, R\u00e4umung o. \u00e4,<\/p>\n\n<p><strong>f)<\/strong>\u00a0allf\u00e4llige sonstige Sch\u00e4den, die dem Beherberger entstehen.<\/p>\n\n<p><strong>\u00a7 17\u00a0Gutscheine<\/strong><\/p>\n\n<p><em>Vertragsabschluss, Zahlung und Lieferung<\/em><br \/><strong>17.1<\/strong>\u00a0Die Onlinebestellung eines Gutscheins \u00fcber die Website stellt ein verbindliches Kaufangebot des Kunden dar. Sobald der K\u00e4ufer das Formular abgeschickt und die AGBs sowie die Datenschutzvereinbarung akzeptiert hat, kommt der Kaufvertrag zwischen dem K\u00e4ufer und dem Hotel &amp; Restaurant Weinlandhof zustande. Der Gutschein wird Ihnen auf dem Postweg mit der Rechnung im Paket zugeschickt. Sie k\u00f6nnen den Gutschein aber auch gerne pers\u00f6nlich bei uns im Haus abholen. Bitte beachten Sie, dass der Gutschein erst nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung seine G\u00fcltigkeit erlangt. Wir bitten um Verst\u00e4ndnis, dass nicht bezahlte Gutscheine von uns nicht akzeptiert werden.<\/p>\n\n<p><em>G\u00fcltigkeit, G\u00fcltigkeitsdauer<\/em><br \/><strong>17.2<\/strong>\u00a0Die Gutscheine haben kein Ablaufdatum und k\u00f6nnen \u2013 je nach Anfrage und Verf\u00fcgbarkeit \u2013 jederzeit eingel\u00f6st werden. Jeder Gutschein kann nur einmal eingel\u00f6st werden, was durch eine Gutscheinnummer sichergestellt wird.<\/p>\n\n<p><em>Barabl\u00f6se, Rechnungslegung<\/em><br \/><strong>17.3<\/strong>\u00a0Eine Barabl\u00f6se des Gutscheins ist nicht m\u00f6glich. Die Ausstellung einer umsatzsteuergerechten Rechnung mit entsprechendem Steuernachweis kann erst zum Zeitpunkt der Einl\u00f6sung des Gutscheins und somit der tats\u00e4chlichen Leistungserbringung erfolgen.<\/p>\n\n<p><strong>\u00a7 18 Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl<\/strong><\/p>\n\n<p><strong>18.1<\/strong>\u00a0Erf\u00fcllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.<\/p>\n\n<p><strong>18.2<\/strong>\u00a0Dieser Vertrag unterliegt \u00f6sterreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EV\u00dc) sowie UN-Kaufrecht.<\/p>\n\n<p><strong>18.3<\/strong>\u00a0Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergesch\u00e4ft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger \u00fcberdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem \u00f6rtlichem und sachlich zust\u00e4ndigem Gericht geltend zu machen.<\/p>\n\n<p><strong>18.4<\/strong>\u00a0Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw gew\u00f6hnlichen Aufenthalt in \u00d6sterreich hat, geschlossen, k\u00f6nnen Klagen gegen den Verbraucher ausschlie\u00dflich am Wohnsitz, am gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort oder am Besch\u00e4ftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.<\/p>\n\n<p><strong>18.5<\/strong>\u00a0Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europ\u00e4ischen Union (mit Ausnahme \u00d6sterreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das f\u00fcr den Wohnsitz des Verbrauchers f\u00fcr Klagen gegen den Verbraucher \u00f6rtlich und sachlich zust\u00e4ndige Gericht ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig.<\/p>\n\n<p><strong>\u00a7 19 Sonstiges<\/strong><\/p>\n\n<p><strong>19.1<\/strong>\u00a0Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftst\u00fcckes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung f\u00e4llt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu z\u00e4hlen ist. Fehlt dieser Tag in dem\u00a0Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag ma\u00dfgeblich.<\/p>\n\n<p><strong>19.2<\/strong>\u00a0Erkl\u00e4rungen m\u00fcssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.<\/p>\n\n<p><strong>19.3<\/strong>\u00a0Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunf\u00e4hig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.<\/p>\n\n<p><strong>19.4<\/strong>\u00a0Im Falle von Regelungsl\u00fccken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n\n<p><strong>\u00a7 20 Teilnahmebedingungen f\u00fcr Gewinnspiele<\/strong><\/p>\n\n<p><strong>20.1<\/strong>\u00a0Veranstalter der Gewinnspiele ist: Weinlandhof GmbH | Hotel Restaurant Weinlandhof | Untere Hauptstrasse 15, A-8462 Gamlitz | Tel.: +43 3453 2584, Fax: +43 3453 271510, E-Mail: office@weinlandhof.at<\/p>\n\n<p><strong>20.2<\/strong>\u00a0Unsere Gewinnspiele stehen in keiner Verbindung zu Facebook &amp; Instagram und werden nicht von Instagram oder Facebook gesponsert, unterst\u00fctzt oder organisiert.<\/p>\n\n<p><strong>20.3<\/strong>\u00a0Der Teilnahmezeitraum der Gewinnspiele startet mit der Ver\u00f6ffentlichung des Gewinnspiel-Posts und endet mit dem im jeweiligen, im Gewinnspiel-Post festgelegten Enddatum.<\/p>\n\n<p><strong>20.4<\/strong>\u00a0Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt \u00fcber die Kommentarfunktion auf Instagram\/Facebook. Das bedeutet: Sie melden sich zum Gewinnspiel an, indem Sie den Gewinnspielpost kommentieren. Wir behalten uns vor, rechtswidrige, rassistische oder beleidigende Kommentare aus Gewinnspielposts zu entfernen und somit aus dem Gewinnspiel auszuschlie\u00dfen. Dies gilt auch f\u00fcr Kommentare, die gegen die Facebook\/Instagram-Richtlinien versto\u00dfen.<\/p>\n\n<p><strong>20.5<\/strong>\u00a0Mit der Teilnahme am Gewinnspiel best\u00e4tigen Sie, dass Sie 18 Jahre oder \u00e4lter sind.<\/p>\n\n<p><strong>20.6<\/strong>\u00a0Nach Ablauf des Gewinnspiel-Enddatums wird der\/die Gewinner\/in von uns per Losverfahren und unter Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit ermittelt. Bei der Auslosung des\/der Gewinner\/in verfahren wir nach dem Zufallsprinzip.<\/p>\n\n<p><strong>20.7<\/strong>\u00a0Wir benachrichtigen den\/die Gewinner\/in, indem wir ihn\/sie versteckt in einer Instagram-\/Facebook-Story markieren. Die versteckte Markierung dient dem Schutz Ihrer Privatsph\u00e4re. Der\/die Gewinner\/in ist aufgefordert, sich ab der Gewinnbenachrichtigung mit seinen\/ihren Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse) binnen 3 Werktagen per E-Mail unter office@weinlandhof.at oder per Direktnachricht auf Instagram\/Facebook zu melden. Meldet sich der\/die Gewinner*in nicht innerhalb dieser Frist und nimmt den Gewinn an, verf\u00e4llt der Gewinn ersatzlos. In diesem Fall ermitteln wir ein\/e Ersatzgewinner\/in. Sie sind als Gewinner\/in nicht verpflichtet, den Gewinn anzunehmen.<\/p>\n\n<p><strong>20.8<\/strong>\u00a0Eine Barbabl\u00f6se des Gewinns ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n\n<p><strong>20.9<\/strong>\u00a0Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n<p><strong>20.10<\/strong>\u00a0Sie k\u00f6nnen Ihren Gewinn ausschlie\u00dflich auf Anfrage und w\u00e4hrend unserer Hotel\u00f6ffnungszeiten einl\u00f6sen. Unser Hotel ist j\u00e4hrlich von Ende M\u00e4rz bis Mitte November f\u00fcr Individualreisende ge\u00f6ffnet. Da unsere Zimmer oftmals weit im Voraus ausgebucht sind, ist eine fr\u00fchzeitige Zimmer-Reservierung erforderlich \u2013 bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig!<\/p>\n\n<p><strong>20.11<\/strong>\u00a0Wir \u00fcbermitteln Ihnen Ihren Gewinn postalisch als Gutschein. Alternativ senden wir Ihnen eine Gutschrift per E-Mail zu. Dazu m\u00fcssen wir personenbezogene Daten des\/der Gewinner*in erheben (Name, Anschrift, E-Mailadresse). Diese Daten dienen ausschlie\u00dflich dem Zweck der Gewinn\u00fcbermittlung bzw. in weiterer Folge der Durchf\u00fchrung und Abwicklung unserer Leistungen. Als Gewinnspiel-Teilnehmer\/in erkl\u00e4ren Sie sich ausdr\u00fccklich mit der Erfassung Ihrer Daten zum Zweck der Gewinnspieldurchf\u00fchrung und Gewinn-\u00dcbermittlung einverstanden, k\u00f6nnen diese Zustimmung aber jederzeit schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax widerrufen. Bitte informieren Sie sich \u00fcber Ihre Rechte in Bezug auf die Erhebung personenbezogener Daten in unserer\u00a0<a href=\"https:\/\/www.weinlandhof.at\/en\/datenschutzerklaerung\/\">Datenschutzerkl\u00e4rung<\/a>.<\/p>\n\n<p><strong>20.12<\/strong>\u00a0Nach \u00dcbermittlung des Gewinns werden Ihre personenbezogenen Daten von uns gel\u00f6scht, sofern diese f\u00fcr uns nicht abrechnungsrelevant sind. Auf die Speicherung bei unseren Werbepartner haben wir keinen Einfluss, dazu wenden Sie sich bitte direkt an unsere Werbepartner.<\/p>\n\n<p><strong>\u00a7 21 Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) vom Hotel und Restaurant Weinlandhof, f\u00fcr den Woamfoahn-Rennradauftakt 2025, letztg\u00fcltige Fassung:<\/strong><\/p>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Mit der Buchung des WOAMFOAHN 2025 Packages akzeptiert die teilnehmende Person die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen vom Hotel und Restaurant Weinlandhof und dessen AGB. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen von Dritten werden nicht anerkannt.<\/li>\n\n<li>Jede Anmeldung, Buchung oder Buchung \u00fcber die Website www.weinlandhof oder direkte Buchung per Mail ist rechtlich bindend. Es verpflichtet somit zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Leistungen.<\/li>\n\n<li>Dem Hotel und Restaurant Weinlandhof ist es zu jeder Zeit vorbehalten, den Ablauf, die Auswahl der Programmpunkte, der Protagonisten oder die Routen beim WOAMFOAHN 2025 zu \u00e4ndern. Soweit diese \u00c4nderungen zumutbar und sachlich gerechtfertigt sind, berechtigen sie zu keiner Refundierung. Eine Termin\u00e4nderung aufgrund der COVID-19-Pandemie (oder anderer F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt) f\u00fchrt dazu, dass die Buchung automatisch f\u00fcr einen angebotenen Ersatztermin gilt. Jedoch k\u00f6nnen K\u00e4ufer ihre Buchung im Falle einer Verschiebung der des WOMAFOAHNS 2025 bis sp\u00e4testens einen Monat vor dem Ersatztermin kostenfrei mittels schriftlicher Bekanntgabe per E-Mail an office@weinlandhof.at stornieren.<\/li>\n\n<li>Ein automatischer Anspruch aufgrund des Ausfalls einer oder mehrerer Programmpunkte (etwa infolge von H\u00f6herer Gewalt) ist ausgeschlossen. Im Falle einer vom Hotel und Restaurant Weinlandhof nicht verschuldeten Absage, Verschiebung bzw. Ablauf- oder Routen\u00e4nderung (etwa infolge von H\u00f6herer Gewalt) werden keine Spesen (wie Hotel, Zugtickets, Bikeverleih) ersetzt. \u00dcber Absagen, Verschiebungen, wesentliche Ver\u00e4nderungen kann das Hotel und Restaurant Weinlandhof auch per E-Mail oder \u00fcber die Website vom Hotel und Restaurant Weinlandhof informieren.\u201eH\u00f6here Gewalt\u201c im Sinne der AGB ist jedes au\u00dfergew\u00f6hnliche Ereignis, das sich der angemessenen Kontrolle vom Hotel und Restaurant Weinlandhof entzieht, dass sich direkt auf die Veranstaltung auswirkt und die Veranstaltung unm\u00f6glich, undurchf\u00fchrbar oder unsicher macht. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschlie\u00dflich: Bedrohung durch Terrorismus oder Krieg, \u00f6ffentliche Katastrophen, Epidemien oder Pandemien, Gesetze, Verordnungen, Bescheide oder Entscheidungen einer nationalen, internationalen oder anderen zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde, einschlie\u00dflich nationaler und internationaler Reise- und\/oder Einreisebeschr\u00e4nkungen sowie sonstige Beschr\u00e4nkungen und\/oder Auflagen, die geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit der Veranstaltung zu beeintr\u00e4chtigen (z.B. Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabst\u00e4nden oder Beschr\u00e4nkungen der zul\u00e4ssigen Besucherzahl). Festgehalten wird, dass die COVID-19-Pandemie (oder eine andere Pandemie oder Epidemie) sowie etwaige Gesetze, Verordnungen oder Bescheide einer \u00f6ffentlichen Beh\u00f6rde, die im Zusammenhang mit einer solchen Pandemie oder Epidemie erlassen wurden, als Fall H\u00f6herer Gewalt im Sinne dieser AGB gelten und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob dies vorhersehbar war oder nicht.<\/li>\n\n<li>Eine Buchungsr\u00fccknahme (Tausch oder R\u00fcckkauf) ist im Falle einer Verschiebung des WOAMFOAHNS 2025 bis einen Monat vor dem etwaigen Ersatztermin m\u00f6glich. S\u00e4mtliche Auflagen und Ma\u00dfnahmen (Tragen einer FFP2-Maske, Vorlage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr, Aufnahme von Kontaktdaten etc.) die vom Gesetzgeber, einer Beh\u00f6rde oder dem Hotel und Restaurant Weinlandhof festgelegt werden, sind von s\u00e4mtlichen Teilnehmern ausnahmslos einzuhalten bzw. zu ber\u00fccksichtigen. Sofern ein Teilnehmer, eine Teilnehmerin eine Auflage oder Ma\u00dfnahme nicht einh\u00e4lt, ist das Hotel und Restaurant Weinlandhof berechtigt, dieser Person den Zutritt zu Programmpunkten ersatzlos zu verweigern bzw. diese von Programmpunkten zu verweisen. Diese Person ist in diesen F\u00e4llen weder zum Retournieren der Tickets berechtigt, noch stehen ihr sonstige Ersatzanspr\u00fcche gegen das Hotel und Restaurant Weinlandhof zu.<\/li>\n\n<li>Im Falle der vollst\u00e4ndigen Absage des WOAMFOAHNS 2025 k\u00f6nnen Buchungen storniert werden. Der Ablauf der Refundierung wird dabei vom Hotel und Restaurant Weinlandhof zeitgerecht auf der Website bekannt gegeben. Im Falle einer Refundierung k\u00f6nnen allf\u00e4llige Geb\u00fchren nicht r\u00fcckerstattet werden, da die entsprechenden Leistungen im Rahmen der Vertragsabwicklung bereits erbracht wurden. Die H\u00f6he der Geb\u00fchren kann dabei variieren, betr\u00e4gt aber \u00fcblicherweise rund 10%.<\/li>\n\n<li>Gewinnspiele\/Verlosungen von Buchungen oder \u00e4hnliches d\u00fcrfen nur mit Zustimmung vom Hotel und Restaurant Weinlandhof durchgef\u00fchrt werden.<\/li>\n\n<li>Die teilnehmenden Personen haben prinzipiell kein Recht, den vermittelten Kaufvertrag \u00fcber die Buchung zu widerrufen, da Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbet\u00e4tigungen erbracht werden, sofern jeweils f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist, gem\u00e4\u00df \u00a7 18 Abs 1 Z 10 FAGG vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind.<\/li>\n\n<li>Sofern sich aufgrund unvorhergesehener Umst\u00e4nde f\u00fcr die K\u00e4ufer ein Widerrufsrecht ergibt, sind folgende Bestimmungen anwendbar:Die Widerrufsfrist betr\u00e4gt, so sie nicht gem\u00e4\u00df \u00a7 18 Abs 1 Z 10 FAGG ausgeschlossen ist, vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszu\u00fcben, muss die teilnehmende Person das Hotel und Restaurant Weinlandhof, Untere Hauptstra\u00dfe 15, A-8462 Gamlitz mittels einer eindeutigen Erkl\u00e4rung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) \u00fcber seinen Entschluss, den Kaufvertrag zu widerrufen, informieren. Die teilnehmende Person kann daf\u00fcr das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die teilnehmende Person die Mitteilung \u00fcber die Aus\u00fcbung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.F\u00fcr den Fall, dass die teilnehmende Person ein bestehendes Widerrufsrecht wirksam aus\u00fcbt, werden alle Zahlungen einschlie\u00dflich etwaiger Lieferkosten sp\u00e4testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung \u00fcber den Widerruf des Kaufvertrages bei uns eingegangen ist, zur\u00fcckgezahlt und die teilnehmende Person die Berechtigung zur Teilnahme am WOAMFOAHN 2025 entzogen. F\u00fcr diese R\u00fcckzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das die teilnehmende Person bei der urspr\u00fcnglichen Transaktion eingesetzt hat.Es sei denn, mit der teilnehmenden Person wurde ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser R\u00fcckzahlung Entgelte berechnet.<\/li>\n\n<li>Das Hotel und Restaurant Weinlandhof ist berechtigt, diese AGB zu \u00e4ndern und sie den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Etwaige \u00c4nderungen werden die teilnehmende Person an die von ihnen angegebenen E-Mail-Adresse geschickt. Die \u00c4nderungen gelten als genehmigt, wenn die teilnehmende Person nicht binnen eines Monats nach Zustellung schriftlich widerspricht. Wir verpflichten uns, bei der \u00dcbersendung der ge\u00e4nderten AGB schriftlich auf die einmonatige Frist hinzuweisen.<\/li>\n\n<li>Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschlie\u00dflich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine nichtvorhergesehene L\u00fccke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unber\u00fchrt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.<\/li>\n\n<li>Es gilt ausschlie\u00dflich \u00f6sterreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, der Verweisungsnormen des IPRG und der VO (EG) Nr. 593\/2008 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 \u00fcber das auf vertragliche Schuldverh\u00e4ltnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist das f\u00fcr Gamlitz sachlich zust\u00e4ndige Gericht.\u00a0<\/li>\n<\/ol>\n\n<p><strong>\u00a7 22 Teilnahmebedingungen f\u00fcr das Woamfoahn 2025 im Weinlandhof Gamlitz, 11.-14.04.2025<\/strong><\/p>\n\n<p>Die nachstehenden Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen dem Interessenten (nat\u00fcrliche Person, die sich f\u00fcr das Woamfoahn 2025 im Weinlandhof Gamlitz im Sinne dieser Vereinbarung angemeldet hat, unabh\u00e4ngig vom Umstand, ob die Geb\u00fchr bereits entrichtet wurde oder nicht) einerseits und dem Veranstalter andererseits.<\/p>\n\n<p><strong>Teilnehmer:<\/strong><br \/>Nat\u00fcrliche Person nach Vollendung des 18. Lebensjahres, die sich im Sinne dieser Teilnahmebedingungen f\u00fcr die Veranstaltungen angemeldet hat.<\/p>\n\n<p><strong>Veranstalter:<\/strong><br \/>Weinlandhof GmbH<\/p>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die teilnehmende Person ist einverstanden, dass ihre Personen- und Adressdaten zum Zweck der Organisation der Veranstaltung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die Adressdaten teilnehmende Person wird nicht an Dritte weitergegeben.<\/li>\n\n<li>Das Hotel und Restaurant Weinlandhof \u2013 bzw. von ihm beauftragten Partner \u2013 d\u00fcrfen Foto- und Bewegtbild-Aufnahmen von den teilnehmenden Personen machen und diese uneingeschr\u00e4nkt und zeitlich nicht limitiert verwerten. Die Programmpunkte von WOAMFOAHN 2025 werden gr\u00f6\u00dftenteils fotografisch und filmisch begleitet. Mit der Buchung erkl\u00e4ren sich die teilnehmenden Personen damit einverstanden, dass das Hotel und Restaurant Weinlandhof das generierte Bildmaterial f\u00fcr alle Zwecke zur Bewerbung des Radfahrens r\u00e4umlich und zeitlich uneingeschr\u00e4nkt n\u00fctzen und an Dritte weitergeben d\u00fcrfen.<\/li>\n\n<li>Die Teilnahme am WOAMFOAHN 2025 erfolgt auf eigene Verantwortung.<\/li>\n\n<li>Das Hotel und Restaurant Weinlandhof haftet f\u00fcr keinerlei Ereignisse bzw. Unf\u00e4lle oder sonstige Sch\u00e4den (auch nicht an oder durch Dritte) und zwar weder vor, w\u00e4hrend oder nach den Programmpunkten im Rahmen vom WOAMFOAHN 2025. Die teilnehmenden Personen haben selbst daf\u00fcr Sorge zu tragen, sich bei einer in \u00d6sterreich zugelassenen Versicherungsanstalt um eine Haftpflichtversicherung zu k\u00fcmmern.<\/li>\n\n<li>Das WOAMFOAHN 2025 findet auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen und Wegen statt. Die Strecken sind NICHT gesperrt. Die Stra\u00dfenverkehrsordnung ist rigoros einzuhalten. Auf s\u00e4mtlichen Wegen der Route haben sich die teilnehmenden Personen so zu verhalten, dass sie andere Ben\u00fctzer*innen nicht gef\u00e4hrden.<\/li>\n\n<li>Die teilnehmenden Personen sind verpflichtet, das Fahrrad nach den gesetzlichen Bestimmungen Stra\u00dfenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auszur\u00fcsten und f\u00fcr die Verkehrstauglichkeit zu sorgen.<\/li>\n\n<li>Den Anordnungen der Exekutive und den Organen des Hotels und Restaurant Weinlandhof ist gegebenenfalls Folge zu leisten! Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die STVO kann das Hotel und Restaurant Weinlandhof pers\u00f6nliche Daten der betreffenden Person an die Beh\u00f6rde weiterleiten.<\/li>\n\n<li>Das Hotel und Restaurant Weinlandhof ist berechtigt, bei schlechter Witterung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die Strecke zu verk\u00fcrzen und Startzeiten zu ver\u00e4ndern.<\/li>\n\n<li>Dem Hotel und Restaurant Weinlandhof steht das Recht zu, teilnehmenden Personen, die sich in irgendeiner Weise unkorrekt verhalten oder dem Geist des WOAMFOAHNS 2025 zuwiderhandeln, vom WOAMFOAHN 2025 auszuschlie\u00dfen.<\/li>\n\n<li>Das Recht zur Teilnahme an den Veranstaltungen ist ein h\u00f6chstpers\u00f6nliches Recht und nicht \u00fcbertragbar.<\/li>\n\n<li>Jede teilnehmende Person tr\u00e4gt die volle Verantwortung f\u00fcr ihren Gesundheitszustand. Eine \u00e4rztliche Untersuchung wird empfohlen.<\/li>\n\n<li>Allf\u00e4llige Programm\u00e4nderungen werden entweder bei der Startnummernausgabe an den Infotafeln ausgeh\u00e4ngt, auf der Website des Veranstalters unter www.weinlandhof.at ver\u00f6ffentlicht oder beim Kick-Off verlautbart.<\/li>\n\n<li>Das Woamfoahn Anforderungen an die k\u00f6rperlichen und fahrtechnischen F\u00e4higkeiten des Teilnehmers voraus, dies insbesondere bei den Abfahrten. Ebenso ist eine einwandfrei funktionsf\u00e4hige Ausr\u00fcstung, welche den Anforderungen eines Radurlaubes entspricht, unerl\u00e4sslich.<\/li>\n\n<li>Jede teilnehmende Person hat einen oder mehrere Reserveschl\u00e4uche bzw. geeignete Reparatursets und Reparaturwerkzeug selbst mitzuf\u00fchren.<\/li>\n\n<li>Bei Absage des WOAMFOAHNS 2025 durch beh\u00f6rdliche Anweisung oder h\u00f6here Gewalt wird ein Ersatztermin angeboten. Buchungen sind automatisch f\u00fcr den Ersatztermin g\u00fcltig.<\/li>\n\n<li>Die gefahrenen Touren verlaufen \u00fcber (sowohl \u00f6ffentliche als auch private) Stra\u00dfen, die zum allgemeinen Verkehr zugelassen sind. Im Streckenverlauf ist daher auch w\u00e4hrend der Ausfahrten mit \u00f6ffentlichem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Die Tourenabschnitte sind auch w\u00e4hrend den Ausfahrten NICHT f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Verkehr gesperrt!<\/li>\n\n<li>Entsprechend des Zustandes der \u00f6ffentlichen und privaten Stra\u00dfen ist mit Fahrbahnsch\u00e4den wie Rissen im Asphalt, Schlaglochern, Fahrbahnunebenheiten und dergleichen zu rechnen. Der Teilnehmer hat Fahrgeschwindigkeit und Fahrstil stets den sich vor Ort ergebenden Fahrbahnverh\u00e4ltnissen anzupassen.<\/li>\n\n<li>Es besteht Helmpflicht w\u00e4hrend der gesamten Ausfahrten.<\/li>\n\n<li>Die Stra\u00dfenverkehrsordnung (StVO) ist im gesamten Streckenverlauf einzuhalten. Besonders wird auf das Rechtsfahrgebot hingewiesen!<\/li>\n\n<li>Geschwindigkeit, Fahrstil und Fahrlinie sind an die Fahrbahngegebenheiten (insbesondere Fahrbahnsch\u00e4den), das eigene K\u00f6nnen, die Witterungsverh\u00e4ltnisse und an den Verkehr anzupassen.<\/li>\n\n<li>Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere in medizinischer Hinsicht.<\/li>\n\n<li>Der Teilnehmer haftet f\u00fcr die Richtigkeit seiner Angaben im Rahmen der Anmeldung zu der Veranstaltung.<\/li>\n<\/ol>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGBs \u00a7 1 Geltungsbereich1.1\u00a0Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Hotellerie (im Folgenden \u201eAGBH 2006\u201c) ersetzen die bisherigen \u00d6HVB in der Fassung vom 23. September 1981.1.2\u00a0Die AGBH 2006 schlie\u00dfen Sondervereinbarungen nicht aus. 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